Was tun im Trauerfall?

Im Moment der Trauer möchten wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen insbesondere die Zeit geben, zu trauern. Gerne nehmen wir Ihnen die verschiedenen Formalitäten und Behördengänge ab und begleiten Sie mit Rat und Tat durch die Zeit Ihres Verlustes.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen, was im Trauerfall veranlasst werden sollte.

Ein kleiner Leitfaden

Sobald der Ernstfall eingetreten ist, muss zunächst ein/e Arzt/Ärztin verständigt werden, um den Tod festzustellen. Anschließend können Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl verständigen. Am Telefon wird ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart und gegebenenfalls die Überführung der/des Verstorbenen veranlasst.

Um die verschiedenen Formalitäten erledigen zu können, sollten Sie folgende Unterlagen für das Beratungsgespräch bereithalten. Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen – keine Sorge! Wir haben immer Möglichkeiten, diese Unterlagen anzufordern.

  • Geburtsurkunde, bei Verstorbenen, die ledig sind
  • Heiratsurkunde, bei Verstorbenen, die verheiratet sind
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Verstorbenen, die verwitwet sind
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, bei Verstorbenen, die geschieden sind
  • Personalausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid
Checkliste Trauerfall
Wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen der nötigen Unterlagen.
Seniorin auf dem Friedhof
Bestattungsvorsorge – Wir beraten Sie gerne.

Vorsorge

In Zeiten des Verlustes und der Trauer fehlt Angehörigen insbesondere die Zeit zur Ruhe zu finden. Sie können heute schon Ihre Familie entlasten in dem Sie Bestattungsvorsorge treffen. Aber Sie entlasten nicht nur Ihre Angehörigen, sondern stellen auch sicher, dass Sie genau so bestattet werden, wie Sie selbst es sich wünschen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, informieren Sie über die aktuelle Gesetzeslage und zeigen Möglichkeiten auf. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wie sich Sterbegeld- oder Lebensversicherungen vor der gesetzlichen Sozialversicherung schützen lassen.